
Wohnungseigentumsrecht
Eigentum verpflichtet! Das gilt auch für die eigenen vier Wände.
Das Wohneigentum stellt bei steigenden Grundstücks- und Baupreisen eine weitere Möglichkeit dar, den Traum von der eigenen Immobilie zu verwirklichen.
Die grundlegenden Regelungen der WEG sind im Wohnungseigentumsgesetz festgelegt, daneben wird für jede Wohnungseigentümergemeinschaft eine Teilungserklärung mit Gemeinschaftsordnung aufgestellt.
Die Wohnungseigentümer regeln alle das Gemeinschaftsverhältnis betreffenden Fragen durch Beschlüsse, die auf Eigentümerversammlungen zu treffen sind oder durch Vereinbarungen. Für die Umsetzung der Beschlüsse ist in der Regel ein Verwalter bestellt.
Das Miteinander der Wohnungseigentümer führt jedoch auch immer wieder zu Problemen und Fragestellungen. Es geht oftmals um Fragen zum Sondereigentum, Gemeinschaftseigentum oder die ordnungsgemäße Verwaltung.
Gerne beraten und vertreten wir Sie u. a. auch in folgenden Bereichen:
- Gemeinschaftseigentum und Sondereigentum
- Teilungserklärung
- Wohnungseigentümerversammlung
- WEG-Verwaltung
- Wohngeldabrechnung und Wirtschaftsplan
- Instandhaltung und Baumaßnahmen
- WEG-Beschlüsse
- Beschlussanfechtungsklagen
- Wohngeldinkasso
- Überprüfung von Kaufverträgen über Eigentumswohnungen
Immobilienrecht
Wir bieten Ihnen eine eingehende und umfassende Beratung im Bereich des Immoblienrechts an.
Als Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht steht Ihnen Rechtsanwalt Michael Dederich gerne in folgenden Rechtsgebieten zur Verfügung:
Wohnraummietrecht
Gewerberaummietrecht
Pachtrecht, Landpachtrecht
Wohnungseigentumsrecht
Maklerrecht
Nachbarrecht
Nützliches

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RA Andreas Nowag ist Mitglied im VID. Der VID und seine Mitglieder stehen für eine unabhängige, transparente und qualitativ anspruchsvolle Insolvenzverwaltung.