Anwalt Versicherungsrecht Lauf an der Pegnitz

Versicherungsrecht

Wozu hab ich die Versicherung, wenn die eh nicht zahlt?

In seinem Leben ist man einer Vielzahl von Risiken ausgesetzt. Versicherer wollen dieses Risiko absichern und versprechen dem Versicherungsnehmer bei Eintritt des Versicherungsfalles eine Leistung. Nicht selten sind es die Versicherer selbst, welche diese Risiken bewusst machen und damit Ängste schüren. Auf diese Art und Weise ist die Zahl der Versicherungsverträge in Deutschland auf schätzungsweise über 450 Millionen(!) angewachsen.

Richtig ver-un-sichert?

Haben Sie nicht auch eine Krankenversicherung, Kraftfahrtversicherung (Haftpflicht und Kasko), Allgemeine Haftpflichtversicherung, Hausrat-versicherung, Wohngebäudeversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, private Unfallversicherung, Rechtsschutzversicherung etc.?

Dann gehören auch Sie zu denjenigen, die den Versicherern jährlich über 182 Milliarden EURO an Beiträgen bezahlen.

Aber auch für Unternehmen – sei es nun Handwerksbetrieb, Einzelunternehmen, Freiberufler oder mittelständisches Unternehmen – ist adäquater Versicherungsschutz wichtig, angefangen bei der Betriebshaft-pflichtversicherung (insbesondere auch Umweltschadenhaftpflicht-versicherung) über technische Versicherungen, Betriebsunterbrechungs-versicherung bis hin zur Kreditversicherung.

Tatsache ist, dass die Versicherungswirtschaft jährlich mehr als 50 Millionen Schadensfälle zu bearbeiten hat. So verletzen sich in Deutschland jedes Jahr etwa acht Millionen Menschen bei einem Unfall und konnten danach zum Teil ihren Beruf nicht mehr ausüben. Die Frage ist schon lange nicht mehr, ob ich mich versichere, sondern ob ich richtig versichert bin.

Wozu hab ich die Versicherung, wenn die eh nicht zahlt?

Viele glauben sich ausreichend versichert. Doch wenn es ums zahlen geht, hört die Freundschaft beim Versicherer oft auf. Auch aus der Presse ist immer wieder zu hören, dass die Versicherer erst einmal „nein“ sagen, die Versicherungsnehmer hinhalten, systematisch zermürben und mit faulen Abgeltungsvereinbarungen über den Tisch ziehen.

Anstatt den Versicherungsfall zügig zu prüfen und zu leisten, verwenden die Versicherer weitaus mehr Zeit dafür, nach Ablehnungsgründen zu suchen. Beliebt dabei ist vor allem die Prüfung durch – angebliche unabhängige – Sachverständige – bezahlt vom Versicherer! Ebenfalls wird gerne durchleuchtet, ob nicht bereits vor dem Versicherungsfall, so vor allem im Versicherungsantrag unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht wurden. Nicht selten dienen Anfragen der Versicherer bei Ärzten und Krankenkassen gar nicht der Prüfung der Unfallverletzung, sondern nur der Suche nach Falschangaben im Versicherungsantrag. Und seien wir mal ehrlich: viele Versicherungsnehmer nehmen es mit den Angaben bei Vertragsschluss nicht so genau.

Es folgen Ablehnungsschreiben, oft flankiert mit Kündigung, Rücktritt oder gar Anfechtung und der Versicherer beruft sich auf Leistungsfreiheit. Die Sache hat insoweit auch System: denn nur etwa 5% der Versicherungsnehmer klagen gegen die Leistungsablehnung.

Der Fachanwalt für Versicherungsrecht!

Wer sich keinen professionellen Beistand holt, bleibt auf der Strecke. Eine qualifizierte anwaltliche Beratung und Vertretung erfordert daher ein hohes Maß an Spezialisierung. Gefragt ist der Fachanwalt für Versicherungsrecht.

Oder hätten Sie z.B. gewusst, dass sich durch das neue Versicherungsvertragsgesetz einiges geändert hat und:

  • Versicherungsnehmer, die ihre Pflichten fahrlässig verletzt haben, nicht mehr automatisch die komplette Versicherungsleistung verlieren, sondern es darauf ankommt, wie schwer der begangene Fehler wiegt?
  • Die grobe Fahrlässigkeit in der privaten Haftpflicht und der Kfz-Haftpflicht sowie der Tierhalterhaftpflicht keine Folgen hat; der Versicherungsschutz hier also trotzdem greift?
  • Dem Versicherer das Recht zum Rücktritt und zur Kündigung nur zusteht, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hingewiesen hat?
  • Der Versicherer sich nicht auf Leistungsfreiheit berufen kann, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass dem Versicherer z.B. durch seine Falschangaben kein Nachteil entstanden ist?

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