Insolvenzverwaltung
fluctuat nec mergitur – schwankt, aber geht nicht unter.
Unser Fokus im Rahmen der Insolvenzverwaltung von Unternehmen liegt in der Fortführung des laufenden Geschäftsbetriebes, um die Möglichkeit einer Sanierung zu erhalten oder zu schaffen. Kristallisiert sich während unserer Tätigkeit Sanierungspotenzial heraus, so ist unser Ziel dessen Umsetzung, sei es durch einen Insolvenzplan oder übertragende Sanierung. Soweit nur noch die Abwicklung des Unternehmens möglich ist, nutzen wir im Rahmen der Zerschlagung unsere bewährten Verwertungsmöglichkeiten. Manipulierte Geschäftsvorfälle und Vermögensverschiebungen werden ermittelt und in Zusammenarbeit mit den Ermittlungsbehörden wird Vermögen aufgespürt und zurückgewonnen.
Weiterer Schwerpunkt ist die Tätigkeit als Treuhänder im Verbraucherinsolvenzverfahren, wobei wir u.a. auf die Wahrung der Gläubigerinteressen und das Wohlverhalten des Schuldners zur Restschuldbefreiung achten.
Ganz gleich jedoch, ob Unternehmensinsolvenz oder Verbraucherinsolvenz – übergreifendes Ziel bei allen Tätigkeiten ist die Transparenz des Verfahrens für alle Beteiligten und das Vertrauen in die Person des Verwalters sowie in unsere Mitarbeiter.
Hilfreich sind hier die langjährige Erfahrung von Rechtsanwalt Dr. Peter Roth und Rechtsanwalt Andreas Nowag im Bereich der Insolvenzverwaltung und der Stab an qualifizierten fest angestellten und freien Mitarbeitern auf die wir jederzeit entsprechend den Anforderungen zurückgreifen können.
RA Andreas Nowag ist Mitglied im VID. Der VID und seine Mitglieder stehen für eine unabhängige, transparente und qualitativ anspruchsvolle Insolvenzverwaltung:
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