Reiserecht
Wir helfen Ihnen gerne!
Deutschland gehört regelmäßig zu den Reiseweltmeistern. Wir alle wünschen uns wenigstens einmal im Jahr unvergessliche Tage im Urlaub.
Im Internet ist dank zahlreicher Reiseportale eine Reise schnell gefunden. Mit Dynamic Packaging können einzelne Reiseleistungen manchmal zu günstigeren Preisen zusammengestellt werden.
Bereits bei der Buchung können jedoch die ersten Fallstricke lauern. Wer ist eigentlich mein Ansprechpartner, wenn es zu Problemen kommt? Sitzt mein Veranstalter in Deutschland? Wer prüft, ob die Umsteigezeiten der zusammengesuchten Flüge ausreichend sind? Wer organisiert den Transfer? Was bedeuten Reiseabkürzungen und die Katalogsprache wirklich?
Erfüllt die Reise die Erwartungen nicht, können Ärger und Stress den Erholungszweck vereiteln. Im Nachgang kommt es dann oft zu langwierigen rechtlichen Auseinandersetzungen mit dem Reiseveranstalter, der Fluggesellschaft bzw. dem Transportunternehmen, dem Hotel oder dem Buchungsportal.
Für das Reiserecht existiert kein einheitliches Gesetz. Neben den nationalen Regelungen umfasst das Reiserecht auch europäische Vorschriften und internationale Verträge. Wir helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche, insbesondere in den folgenden Bereichen:
Reisemängel
Reisepreisminderung
Hotelüberbuchung
Hotelbeschreibung und Katalogsprache
Flugverspätung
Fluganullierung
Reisegepäckverspätung/ -verlust
Insolvenz des Veranstalters / der Airline
Nützliches
Ihr Anwalt
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Dr. Roth & Kollegen
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Mitgliedschaften
RA Andreas Nowag ist Mitglied im VID. Der VID und seine Mitglieder stehen für eine unabhängige, transparente und qualitativ anspruchsvolle Insolvenzverwaltung.